Gebührenordnung

Gebührenpflicht

Unterrichtsgebühren monatlich

Instrumental- und Vokalunterricht für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres:

Unterrichtsdauer Einzel 2er- Gruppe 3er- Gruppe 4er- Gruppe Gruppe ab 5 Schülern
pro Woche        
30 min.
58,00 €
33,00 €
25,00 €
19,00 €
45 min.
84,00 €
48,00 €
36,00 €
31,00 €
28,00 €
60 min.
108,00 €
61,00 €
46,00 €
39,00 €
36,00 €
14-tägig        
30 min.
29,00 €
45 min.
42,00 €
24,00 €
     
60 min.
54,00 €
31,00 €

Instrumental- und Vokalunterricht für Erwachsene:

Unterrichtsdauer Einzel 2er- Gruppe 3er- Gruppe 4er- Gruppe Gruppe ab 5 Schülern
pro Woche        
30 min.
62,00 €
35,00 €
27,00 €
21,00 €
45 min.
90,00 €
51,00 €
38,00 €
33,00 €
30,00 €
60 min.
116,00 €
66,00 €
50,00 €
42,00 €
38,00 €
14-tägig        
30 min.
31,00 €
45 min.
45,00 €
26,00 €
     
60 min.
58,00 €
33,00 €

Musikgarten, Musikalische Früherziehung, Musikalische Grundausbildung:

30 min.: 19,00  €
45 - 60 min.: 28,00 €

Musicalklasse:

20,00 €

Musiktheorie:

20,00 €

Saxophonquartett, Popband:

für Schüler der Musikschule 5,00 €,  für externe Schüler 28,00 €

Kinderchor, Popchor, Mini Big Band, Querflötenensemble, Batucada,

Vororchester, Singkreis

für Schüler der Musikschule 5,00 €,  für externe Schüler 20,00 €

Sinfonieorchester:

für Schüler der Musikschule 5,00 €,  für externe Schüler 10,00 €

Instrumentenmiete

für alle monatlich bis zum 6. Monat 10,00 €. Ab dem 7. Monat bis max. 12 Monate 20,00 €.

Ermäßigungen

Probezeit

Der erste Monat nach Unterrichtsbeginn gilt als Probezeit. Während dieser Phase beobachten Lehrer und Schüler bzw. deren Eltern oder gesetzliche Vertreter, ob der Schüler genügend Interesse und Begabung für eine erfolgreiche Teilnahme am weiteren Unterricht mitbringt. Bis zum letzten Unterrichtstag des Probemonats kann  das Unterrichtsverhältnis schriftlich gekündigt werden. Sie gilt für beide Vertragspartner. Der Unterricht ist auch während der Probezeit gebührenpflichtig.

Kündigung

Abmeldungen sind nur zum 30. April bzw. zum 31. Oktober eines jeden Jahres mit einer Kündigungsfrist von einem Monat möglich (d. h. die Kündigung muss in der Musikschule bis zum 31. März bzw. 30. September eingegangen sein). Kündigungen müssen schriftlich von dem Kursteilnehmer, bei Minderjährigen deren gesetzlichem Vertreter im Sekretariat der Musikschule eingereicht werden.

Außerordentliche Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung ist unter besonderen Umständen z. B. längere Krankheit, Schwangerschaft, Wohnortwechsel oder Beendigung der Schule (Studiumsbeginn) möglich. Die Musikschule Neumünster ist ebenfalls berechtigt das Unterrichtsverhältnis zu kündigen, wenn sich hierfür zwingende Gründe ergeben sollten. Siehe auch  Ziffer 10 der Schulordnung.

Fällt ein Teilnehmer aus einer Gruppe des Instrumental oder Vokalunterrichts aus, so bemüht sich die Musikschule Neumünster innerhalb eines Monats eine solche Gruppe wieder herzustellen. Sollte keine ursprüngliche Gruppenstärke zustande gekommen sein, kann nach Ablauf dieses Monats gekündigt werden. Während dieses Monats erhält die verbleibende Gruppe eine angemessene Unterrichtszeit zum Preis des ursprünglichen Gruppenunterrichts.

Inkrafttreten

Die Gebührenordnung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.

Gebührenordnung zum Download als PDF