Petition: Kultur in Grundgesetz
Haart 32 · 24534 Neumünster

Liebe Freunde der Musikschule,
hier kommt ein Aufruf, eine Petition zu zeichnen, die für alle Kulturschaffende und dementsprechend auch für die Musikschule
sehr wichtig sein könnten.
Die Freiheit der Kunst wird unter Artikel 5 Abs. 3 des Grundgesetzes geschützt und stellt damit ein Grundrecht dar. Doch Kunst und Kultur
können nur frei sein und ihre gesellschaftliche Aufgabe erfüllen, wenn ihnen die dafür notwendige Achtung und Akzeptanz auf bundespolitischer Ebene entgegengebracht wird.
Bislang wird die Kulturförderung in weiten Teilen als freiwillige Aufgabe der Länder und Kommunen betrachtet. Wir sind jedoch der Überzeugung, dass der Stellenwert von Kunst und Kultur als ein kollektives gesellschaftliches Interesse grundrechtlich
geschützt werden muss.
Dies beinhaltet nicht nur den Schutz unseres kulturellen Erbes, sondern auch die Förderung der kulturellen Landschaft in ihrer ganzen Vielfalt.
Zur Petition und weiteren Informationen:
https://www.kulturinsgrundgesetz.de