Musikschule Neumünster

Gebühren

Hallo, wir freuen uns über dein und Ihr Interesse!

Der Musikunterricht an der Musikschule Neumünster soll für alle Menschen erschwinglich sein.

Hier informieren wir über unseren Gebühren, Ermäßigungen, Vergünstigungen und auch über die Aussicht auf finanzielle Unterstützung durch das Patenschaftskonto.

Wichtige Informationen

Das Entgelt für den Unterricht ist eine Jahresgebühr, die in Form von 12 Monats­beiträgen zu entrichten ist. Durchschnittlich werden 39 Unterrichtseinheiten pro Jahr geboten.

Obwohl in der Ferienzeit kein Unterricht stattfindet, sind die Beiträge jeden Monat in selber Höhe zu leisten, da unsere Dozentinnen und Dozenten auch während der Ferien einen Anspruch auf Vergütung haben.

Für die Anmeldung zum Unterricht müssen wir eine einmalige Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00 € erheben.

Nachfolgend erläutern wir die Gebühren auf Basis des monatlichen Entgelts. Der Unterricht kann in vielen Fällen wahlweise wöchentlich oder 14-täglich erfolgen. Es gibt Einzelunterricht und Gruppenangebote.

Wenn sich Fragen ergeben, freuen wir uns, Antwort geben zu können.

Unterrichtsgebühren monatlich

Instrumental- und Vokalunterricht für Kinder und Jugendliche
bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres:

DauerEinzel2er-Gruppe3er-Gruppe4er-Gruppeab 5 T.
pro Wochemtl.mtl.mtl.mtl.mtl.
30 min.69 €40 €   
45 min.99 €56 €43 €38 €32 €
60 min.129 €75 €56 €45 €39 €
14-täglichmtl.mtl.   
30 min.34 €    
45 min.49 €28 €   
60 min.65 €38 €   

 

Instrumental- und Vokalunterricht für Erwachsene

DauerEinzel2er-Gruppe3er-Gruppe4er-Gruppeab 5 T.
pro Wochemtl.mtl.mtl.mtl.mtl.
30 min.75 €45 €35 €23 € 
45 min.110 €62 €47 €41 €35 €
60 min.142 €82 €61 €49 €43 €
14-täglichmtl.mtl.   
30 min.38 €    
45 min.55 €31 €   
60 min.71 €41 €   

Musiktherapie

Die Preise verstehen sich monatlich für eine wählbare Termin-Dauer pro Woche.

DauerKinder / JugendlicheErwachsene
pro Wochemtl.mtl.
30 min.99 €110 €
45 min.129 €142 €

 

Ensembles

Die nachfolgend ausgewiesenen Ensembleermäßigungen gelten für Schüler der Musikschule Neumünster und deren Angehörigen 1. und 2. Grades.
 

Weltmusikorchester, Sambaorchester, Querflötenorchester, Pop Chor, Opernchor, Theater für Erwachsene, Gitarrenensemble

ermäßigt mtl.mtl.
Kinder8 €24 €
Erwachsene10 €28 €

 

Pop-Band, Saxophonquartett

ermäßigt mtl.mtl.
Kinder16 €28 €
Erwachsene20 €36 €

 

Sinfonieorchester

ermäßigt mtl.mtl.
Kinder / Erwachsene10 €20 €

 

Musikalische Früherziehung

28,00 € mtl. / 45 min. pro Woche 

Musicalklasse

36,00 € mtl. / 90 min. pro Woche

Musiktheorie

Musiktheorie wird nach Gruppenstärke wie beim Instrumentalunterricht berechnet (siehe oben).

Instrumentenmiete

Je Instrument monatlich 10,00 €.


Ermäßigungen

  • Mehrfachermäßigung
    Sind von einer*m Zahlungspflichtigen die Gebühren für mehrere Unterrichtsfächer zu entrichten, so werden diese Gebühren wie folgt ermäßigt:

    10 % Ermäßigung auf das zweite Unterrichtsfach
    20 % Ermäßigung auf jedes weitere Unterrichtsfach

    Die Mehrfachermäßigung wird nur für Instrumental- und Vokalunterricht gewährt.
  • Ermäßigung Mädchenmusikzug
    Wenn sich ein Mädchen dazu verpflichtet spätestens 18 Monate nach Unterrichtsbeginn im Mädchenmusikzug Neumünster mitzuspielen, erhält wird eine Ermäßigung von 40 % eingeräumt. Der Probemonat ist von einer Ermäßigung ausgeschlossen.
  • Wenn ein Einkommen unter einer Mindestgrenze (siehe Anlage 1: Antrag auf Patenschaft) liegt, kann eine Patenschaft beantragt werden. Über die anonyme Patenschaft werden 40 % der Gebühren getragen, sodass lediglich 60 % aus eigenen Mitteln aufzuwenden sind. Eine Patenschaft kann immer nur für die Dauer von 1 Jahr beantragt werden. Die Unterstützung und kann nur gewährt werden, wenn das Patenschaftskonto finanziell ausreichend ausgestattet ist.

Zahlungsweise

Die Unterrichtsgebühren sind fortlaufend auch während der Ferien sowie während Krankheitszeiten der Schülerin oder des Schülers zu zahlen. Die Gebühren sind jeweils monatlich im Voraus fällig. Die erste Gebühr ist frühestens 3 Tage nach Erhalt der Vorankündigung (Anmeldebestätigung) fällig.

Wir können ausschließlich das per SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren akzeptieren. Zahlungsverzug berechtigt die Musikschule zur außerordentlichen Kündigung des Unterrichtsvertrages.

Probezeit

Der erste Monat nach Unterrichtsbeginn gilt als Probezeit. Während der Probezeit können alle Beteiligten schauen, ob sie den Unterricht fortsetzen möchten. Bis zum letzten Unterrichtstag des Probemonats kann das Unterrichtsverhältnis schriftlich gekündigt werden. Die Probezeit gilt für beide Vertragsbeteiligten. Der Unterricht ist auch während der Probezeit gebührenpflichtig.

Kündigung

Abmeldungen sind nur zum 30. April bzw. zum 31. Oktober eines jeden Jahres mit einer Kündigungsfrist von einem Monat möglich (d. h. die Kündigung muss in der Musikschule bis zum 31. März bzw. 30. September eingegangen sein). Kündigungen müssen schriftlich von der*dem Kursteilnehmer*in oder bei Minderjährigen von deren gesetzlichem Vertretung im Sekretariat der Musikschule eingereicht werden.

Ensembles sind mit einer einmonatigen Frist zum Ende des Folgemonats kündbar. Hiervon ausgenommen ist die Musicalklasse. Dieses Angebot kann ausschließlich zum 31. Januar oder zum 31. August gekündigt werden.

Außerordentliche Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung ist unter besonderen Umständen, z. B. bei längerer Krankheit, Schwangerschaft, Wohnortwechsel oder Beendigung der Schule (Studienbeginn) zum Ende des Folgemonats möglich. Eine außerordentliche Kündigung in der Zeit von Anfang Mai bis Ende Juli ist allerdings nur zum Ende der Sommerferien möglich.

Die Musikschule Neumünster ist ebenfalls berechtigt, das Unterrichtsverhältnis zu kündigen, wenn sich hierfür zwingende Gründe gemäß Ziffer 10 der Schulordnung ergeben.

Fällt ein*e Teilnehmer*in aus einer Gruppe des Instrumental- oder Vokalunterrichts aus, so bemüht sich die Musikschule Neumünster, innerhalb eines Monats eine solche Gruppe wiederherzustellen. Sollte die ursprüngliche Gruppenstärke nicht wieder erreicht werden, kann nach Ablauf dieses Monats gekündigt werden. Während dieses Monats erhält die verbleibende Gruppe eine angemessene Unterrichtszeit zum Preis des ursprünglichen Gruppenunterrichts.

Inkrafttreten

Diese Gebührenordnung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

 

Wir verwenden Cookies, um die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Für den Betrieb notwendige Cookies können nicht deaktiviert werden.

Optionale Cookies für Statistikzwecke und Inhalte von Drittanbietern können einzeln zugelassen werden. Diese Einstellungen können Sie jederzeit über den Link am Ende jeder Seite anpassen.

Weitere Informationen in unserer Datenschutzerklärung.

Jetzt viel Spaß beim Entdecken auf unseren Seiten 😊

Wir verwenden Cookies, um die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Für den Betrieb notwendige Cookies können nicht deaktiviert werden.

Optionale Cookies für Statistikzwecke und Inhalte von Drittanbietern können einzeln zugelassen werden. Diese Einstellungen können Sie jederzeit über den Link am Ende jeder Seite anpassen.

Weitere Informationen in unserer Datenschutzerklärung.

Jetzt viel Spaß beim Entdecken auf unseren Seiten 😊

Ihre Einstellungen wurden gespeichert.